Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetz (AGG): FAQ mit Fachanwältin Maren Habel

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört in vielen Unternehmen zu den Pflichtschulungen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss. Damit sichern sich Arbeitgeber dagegen ab, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG in die Haftung zu geraten. Darüber hinaus wird der nicht Gleichbehandlung damit vorgebeugt und unangenehme Situationen vermieden. Das sorgt für ein gutes Betriebsklima und ein positives Unternehmensimage. Es gibt also viele gute Gründe, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Unternehmen zu thematisieren. Wir haben Fachanwältin Maren Habel einige wichtige Fragen gestellt.
Zur Person Maren Habel
Mehr zum E-Learning Kurs Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erfahren Sie hier:
Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch!
Mit keelearning optimierst Du Deine Schulungen, sparst Zeit und erhöhst den Lernerfolg – flexibel und effizient. Setze auf digitale Weiterbildung und steigere die Produktivität Deines Teams.



















































































































































































































