Allgemeines Gleichbehandlungs-
gesetz (AGG): FAQ mit Fachanwältin Maren Habel

AGG
Inhaltsverzeichnis

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört in vielen Unternehmen zu den Pflichtschulungen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss. Damit sichern sich Arbeitgeber dagegen ab, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG in die Haftung zu geraten. Darüber hinaus wird der nicht Gleichbehandlung damit vorgebeugt und unangenehme Situationen vermieden. Das sorgt für ein gutes Betriebsklima und ein positives Unternehmensimage. Es gibt also viele gute Gründe, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Unternehmen zu thematisieren. Wir haben Fachanwältin Maren Habel einige wichtige Fragen gestellt. 

    Zur Person Maren Habel

     

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